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UMFANG
Auf der Grundlage eines vorteilhaften Steuersystems im Rahmen des IRS sollen nach Portugal gebietsfremde Bürger, Fachkräfte mit Aktivitäten mit hohem Mehrwert sowie Personen mit hohem Vermögen oder hoher Kaufkraft angezogen werden.
Diese Attraktion basiert auf der Anwendung der Befreiungsmethode als privilegierte Methode zur Beseitigung der völkerrechtlichen Doppelbesteuerung von Einkünften aus externen Quellen und auf der Anwendung eines Sondersatzes von 20% (geminderte und proportionale Besteuerung) auf bestimmte Einkünfte.
KONZEPT
Um sich als nicht gewohnheitsmäßiger Steuerresident zu qualifizieren, ist Folgendes erforderlich:
a) In Portugal steuerpflichtig sein:
Er ist unter anderem in Portugal steuerpflichtig, bleibt in einem bestimmten Jahr mehr als 183 Tage (aufeinanderfolgend oder interpoliert) auf portugiesischem Gebiet oder hat am 31. Dezember dieses Jahres ein Zuhause, nachdem er weniger Zeit verbracht hat. Bedingungen, die die Absicht nahe legen, es als gewöhnlichen Wohnsitz zu erhalten und zu besetzen.
b) in den letzten 5 Jahren vor Anwendung der Regelung nicht als in Portugal ansässig eingestuft worden sein:
Der Interessent muss lediglich erklären, dass die Voraussetzungen für einen Wohnsitz auf portugiesischem Gebiet in den letzten fünf Jahren nicht erfüllt wurden. Dieses Regime gilt auch für Auswanderer, die nach Portugal zurückkehren möchten.
Der Steuerpflichtige, der als nicht gewöhnlicher Einwohner gilt, erwirbt das Recht, für einen Zeitraum von 10 aufeinander folgenden Jahren ab dem Jahr einschließlich seiner Registrierung als Einwohner in portugiesischem Hoheitsgebiet als solcher besteuert zu werden, wobei er jedes Jahr das Erfordernis der Dauerhaftigkeit erfüllen muss.
Die interessierte Partei muss beim Register der Steuerzahler und der Zollbehörde die Einhaltung des Regimes für nichtgewohnheitsmäßige Einwohner beantragen, wenn sie sich als Einwohner in Portugal oder später bis einschließlich 31. März des darauf folgenden Jahres anmeldet in diesem Gebiet ansässig werden.
EMPFÄNGER
Nichtansässige in Portugal, die bereit sind, einen ständigen Wohnsitz in Portugal zu errichten, oder die nach einer Abwesenheitszeit von mindestens 5 Jahren zurückkehren möchten (z. B. unabhängige Fachkräfte, Rentner und Rentner, abhängige Arbeitnehmer). Oder auch Nichtansässige, die sich aufgrund von Abordnungsverhältnissen als vorübergehende Einwohner etablieren möchten (z. B. unabhängige Fachkräfte, abhängige Arbeitnehmer, Mitglieder gesetzlicher Körperschaften).
STEUERREGIME FÜR EINKOMMEN
Einnahmen aus portugiesischen Quellen:
Optional können Einkünfte aus den Kategorien A und B nicht berücksichtigt werden, wenn sie aus Tätigkeiten mit hohem Mehrwert resultieren, wie Architekten und Ingenieure, plastische Künstler, Schauspieler und Musiker, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte, Lehrer Studenten, Investoren, Investoren, Administratoren und Manager, leitende Angestellte gemäß Verordnung 12/2010 vom 7. Januar.
Einkommen aus ausländischen Quellen:
Einkünfte aus ausländischen Quellen - abhängige Arbeit - sind in Portugal steuerfrei, sofern sie im Herkunftsstaat effektiv besteuert wurden und nicht als auf portugiesischem Gebiet erwirtschaftet gelten.
Einkünfte aus ausländischen Quellen - Renten - sind in Portugal steuerfrei, sofern sie im Herkunftsstaat tatsächlich besteuert wurden oder auf portugiesischem Gebiet nicht als erzielt gelten.
ANDERE VORRAUSSETZUNGEN
• Beziehen Sie die portugiesische Steueridentifikationsnummer von der Steuer- und Zollbehörde.
• Eröffnen Sie ein Bankkonto in Portugal
• In Bezug auf die Verpflichtung zur Registrierung bei der Sozialversicherung ist zu beachten, dass dies nur dann obligatorisch ist, wenn der nicht gewohnheitsmäßige Einwohner in Portugal ein Einkommen der Kategorie A oder B erzielt.
In diesem Sinne müssen nicht gewohnheitsmäßige Einwohner, wenn sie nicht bei der Sozialversicherung registriert sind, eine im Inland gültige Krankenversicherung haben, die den Schutz bei Gesundheit und Unfällen garantiert, oder alternativ über die europäische Gesundheitskarte. für die europäischen Bürger, um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls auf nationalem Gebiet angemessen geschützt zu sein.